FC Hittisau Covid19-Präventionskonzept

1. Regelung für das Betreten und Verlassen der Sportanlage:

a) Beim Betreten und Verlassen der Sportanlage wird darauf hingewiesen, dass der
Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten ist. Markierungen auf dem Boden,
weisen auf den Eingang und Ausgang hin.
b) Beim Clubheim wird der Zu- und Abgang ebenfalls beschriftet und so durch
Barrieren gelenkt, dass der Mindestabstand von 1 Meter eingehalten wird.
c) Das Betreten des Kabinengebäudes ist nur den Spielern, Trainern,
Schiedsrichtern, Betreuern und Vereinsverantwortlichen gestattet.

2. Hygienevorgaben:

a) Die Besucher des Sportplatzes werden durch Lautsprecherdurchsagen und durch
schriftliche Hinweise darum gebeten, beim Betreten und Verlassen der
Sportanlage die Hände zu desinfizieren und/ oder gründlich mit Seife zu
waschen. Ebenso sollten vor der Getränke- und Essensausgabe die Hände
desinfiziert werden.
b) Im Eingangs- und Ausgangsbereich der Sportanlage sowie vor dem Clubheim sind
Desinfektionsspender aufgestellt. Im Clubheim, bei der Getränke- und
Essensausgabe und beim Außenstand sind ebenfalls Desinfektionsspender
aufgestellt.
c) Es erfolgt mehrmals am Spieltag der Hinweis, dass der 1 Meter Abstand
einzuhalten ist.
d) Das Betreten der Küche, des Ausschanks und des Außenstandes ist ausschließlich
Personen gestattet, die am Spieltag dort Dienst haben.
e) Die mit Händen zu berührenden Oberflächen (Tische, Türklinken, usw.) werden
zumindest einmal täglich bei Spielbetrieb desinfiziert.
f) Raucher werden angehalten ihre Zigarettenstummel ordnungsgemäß zu
entsorgen, im gesamten Innenbereich gilt ein Rauchverbot!

3. Regelung betreffend der Nutzung sanitärer Einrichtungen:

a) Sowohl auf dem Herren-, als auch auf dem Damen-WC dürfen sich gleichzeitig
nur zwei Personen aufhalten. Darauf wird schriftlich hingewiesen.
b) Mehrere Spiele an einem Tag werden zeitlich so angesetzt, dass nur Spieler
derselben Mannschaft die Duschen und Kabinen nutzen. Die Spieler der Teams
werden angehalten, unmittelbar nach Spielende die Duschräumlichkeiten
aufzusuchen. Dort und in der Kabine ist ebenfalls der Mindestabstand von 1
Meter einzuhalten. Ein längerer Aufenthalt in den Kabinen, als notwendig, ist
nicht erlaubt.
c) Der Verzehr von nicht für die Sportausübung notwendigen Getränke und Speisen
im gesamten Kabinengebäude ist untersagt.
d) Zuschauern ist der Zutritt zu den Kabinen untersagt. Eltern dürfen, sofern es
für die Betreuung der Kinder notwendig ist, das Kabinengebäude betreten.
e) WC Anlagen und Kabinengebäude werden nach dem Spieltag gereinigt.

4. Regelung betreffend der Verabreichung von Speisen und Getränken

a) Die Mitarbeiter im Clubheim, in der Küche und beim Außenstand führen vermehrt
Handhygiene durch und desinfizieren die benutzten Oberflächen mehrfach am
Spieltag.
b) Das Betreten des Ausschanks, der Küche und des Außenstandes ist nur für die
Mitarbeiter an diesem Tag gestattet.
c) Der Verzehr der Speisen und Getränke hat möglichst an den aufgestellten
Tischen im Clubheim, sowie an den aufgestellten Tischen und Bänken im
Freibereich zu erfolgen. Dabei ist genügend Abstand zur Ausgabestelle und
zwischen den Tischen einzuhalten.
d) Bei den Ausgabestellen ist der Mindestabstand einzuhalten und wird durch
Hinweise und Barrieren geregelt.
e) Die Ausgabe der Getränke und Speisen erfolgt in Einwegbehältern bzw. in PET-
Flaschen
f) Das Clubheim, die Küche und der Außenstand werden nach jedem Spieltag
gereinigt.

5. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-Cov2-Infektion:

a) Viele Besucher der FC Hittisau Heimspiele sind Mitglieder des FC Hittisau.
Durch eine Info-WhatsApp Gruppe können diese rasch über eine mögliche
Infektion am Sportplatz informiert werden.
b) Im Eingangsbereich wird eine Anwesenheitsliste für unsere Besucher aufliegen.
In dieser Liste werden Name und TelNr. erfasst. Die Erfassung und
Aufbewahrung kann aber nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
c) Bei Auftreten einer Infektion wird über die facebook-Seite, die Instagram-
Seite und die Homepage des FC KFZ Hagspiel Hittisau über die Vorgaben der
Behörden und die weitere Vorgehensweise informiert.
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